Infrastruktur

Infrastruktur
Unterbau; Gesamtheit militärischer Anlagen

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In|fra|struk|tur ['ɪnfraʃtrʊktu:ɐ], die; -, -en:
Gesamtheit der (für etwas, z. B. für die Wirtschaft) notwendigen Anlagen, Einrichtungen, die die Grundlage, den Unterbau für die Arbeit, Tätigkeit bildet, auf der weitere Planung usw. aufgebaut werden kann:
eine moderne Infrastruktur haben, aufbauen, schaffen, brauchen; dem Land fehlt die für den Tourismus nötige Infrastruktur.

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Ịn|fra|struk|tur 〈f. 20alle für die Wirtschaft u. Daseinsfürsorge eines Landes notwendigen Einrichtungen u. Anlagen, die nur mittelbar der Produktion dienen, z. B. Straßen, Anlagen zur Energieversorgung, Kanalisation
Die Buchstabenfolge in|fra... kann in Fremdwörtern auch inf|ra... getrennt werden.

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Ịn|f|ra|struk|tur, die:
1. notwendiger wirtschaftlicher u. organisatorischer Unterbau als Voraussetzung für die Versorgung u. die Nutzung eines bestimmten Gebiets, für die gesamte Wirtschaft eines Landes.
2. Gesamtheit militärischer Anlagen.

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Ịnfrastruktur,
 
notwendiger materieller, institutioneller und personeller Unterbau einer arbeitsteiligen Wirtschaft. Ursprünglich in der militärischen Fachsprache verwendeter Begriff für ortsfeste Anlagen und Einrichtungen, die den Streitkräften dienen (z. B. Kasernen, Flugplätze, Brücken). Erst seit Beginn der 1960er-Jahre ist Infrastruktur ein in den Wirtschaftswissenschaften und verwandten Bereichen (z. B. Raumplanung, Sozialpolitik) gebräuchlicher Begriff für die Gesamtheit der Anlagen, Einrichtungen und Gegebenheiten, die den Wirtschaftseinheiten als Grundlage ihrer Aktivitäten vorgegeben sind. In sehr weitem Sinn gehören dazu Wirtschaftsordnung, rechtliche Ordnung, Stand und Entwicklung der sozialen Sicherung, von Bildung und Wissenschaft, Raumordnung, Verkehrserschließung u. Ä. Es wird unterschieden zwischen personeller Infrastruktur (v. a. die geistigen, unternehmerischen, handwerklichen Fähigkeiten der am Wirtschaftsprozess beteiligten Personen, Humankapital), institutioneller Infrastruktur (gesellschaftliche Normen, Einrichtungen und Verfahrensweisen) sowie materieller Infrastruktur (»social overhead capital«). Letztere, d. h. die Infrastruktur i. e. S. umfasst die Gesamtheit der staatlichen und privaten Einrichtungen, die für eine ausreichende Daseinsvorsorge und die wirtschaftliche Entwicklung eines Raumes erforderlich sind, und gliedert sich in technische Infrastruktur (Einrichtungen des Verkehrs- und Kommunikationswesens, der Energie- und Wasserversorgung sowie der Entsorgung von Abfallstoffen) und soziale Infrastruktur (Kindergärten, Bildungseinrichtungen, Sport- und Erholungsanlagen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, auch kulturelle Einrichtungen). Spezifische Eigenschaften der Infrastrukturinvestitionen sind u. a. hoher Kapitalbedarf, lange Lebensdauer, lange Planungszeiten, technische Unteilbarkeit, Immobilität, hoher Anteil externer Effekte und politischer Entscheidungskriterien, schwierige Produktivitätsmessung, weshalb die Infrastruktur auch als öffentliches Gut angesehen wird. Die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen für die Bevölkerung und guter Standortbedingungen für Unternehmen können als oberste Ziele staatlicher Infrastrukturpolitik angesehen werden, deren Maßnahmen im Einzelnen u. a. den Bereichen Raumordnung und Regionalpolitik, Verkehrs-, Umwelt- und Bildungspolitik, Kommunalpolitik (für die Gemeinden als Träger der Infrastrukturpolitik) sowie Wachstums- und Entwicklungspolitik zugeordnet werden können. In den 1990er-Jahren ergaben sich durch die europäische Integration, die deutsche Wiedervereinigung und die Transformationsprozesse in Mittel- und Osteuropa neue Anforderungen an die Infrastrukturpolitik. So beschloss z. B. der Europäische Rat Ende 1993, die grenzüberschreitende technische Infrastruktur in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energietransport auszubauen (Transeuropäische Netze).
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Kommunalpolitik · öffentliche Investitionen · Regionalpolitik · Strukturpolitik · Wirtschaftsförderung
 
 
I., hg. v. U. E. Simonis (1977);
 Thomas Schulze: I. als polit. Aufgabe (1993);
 
Wechselwirkungen zw. I.-Ausstattung, strukturellem Wandel u. Wirtschaftswachstum. Zur Bedeutung wirtschaftsnaher I. für die Entwicklung in den neuen Bundesländern, Beitrr. v. S. Bach u. a. (1994).

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Ịn|fra|struk|tur, die: 1. notwendiger wirtschaftlicher u. organisatorischer Unterbau als Voraussetzung für die Versorgung u. die Nutzung eines bestimmten Gebiets, für die gesamte Wirtschaft eines Landes: Aus dem Schema heraus fallen auch die Praxiskliniken, in denen eigenständige Ärzte die für das ambulante Operieren notwendige I. gemeinsam finanzieren und nutzen (Woche 4. 4. 97, 21); Bozen verfüge über eine „weit ausgreifende touristische Infrastruktur“ (Spiegel 11, 1984, 78). 2. Gesamtheit militärischer Anlagen.

Universal-Lexikon. 2012.

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Synonyme:

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